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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §114;Rechtssatz
Es stellt eine dem Gesetz entsprechende Ermessensübung dar, wenn die Abgabenbehörde in Ausübung ihres Aufsichtsrechtes gemäß § 299 BAO darauf achtet, daß nicht einzelnen Abgabepflichtigen höhere als im Gesetz vorgesehene steuerliche Begünstigungen zukommen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989140117.X01Im RIS seit
27.06.1989