RS Vwgh 1989/6/27 89/07/0009

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.06.1989
beobachten
merken

Index

L66203 Landw Bringungsrecht Güter- und Seilwege Niederösterreich
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

GSLG NÖ §16;
WRG 1959 §41;

Rechtssatz

Das Fehlen einer Satzung einer Güterweggemeinschaft und das Nichtvorliegen eines Protokolls über das Zustandekommen von Vollversammlungsbeschlüssen schließen das rechtsgültige Zustandekommen solcher Vollversammlungsbeschlüsse nicht aus.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989070009.X01

Im RIS seit

26.04.2007

Zuletzt aktualisiert am

24.08.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten