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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1973 §13 Abs3;Rechtssatz
Das Vorbringen, es sei nach der Aktenlage "nicht auszuschließen", dass die Zahlungsunfähigkeit des Gewerbeinhabers trotz seiner geringen Eigenmittel durch Konkurse Dritter verursacht werden, ist nicht geeignet, die Annahme der belangten Behörde in Zweifel zu setzen, dass der Konkurs des Gewerbeinhabers nicht durch den Konkurs eines Dritten verursacht worden ist, da eine derartige "Ausschlussmöglichkeit" jedenfalls nicht dem erforderlichen normativen "Verursachungszusammenhang" entspricht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989040016.X03Im RIS seit
06.03.2007