RS Vwgh 1989/6/27 89/04/0016

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Veröffentlicht am 27.06.1989
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §13 Abs3;
GewO 1973 §87 Abs1 Z1;

Rechtssatz

Das Vorbringen, es sei nach der Aktenlage "nicht auszuschließen", dass die Zahlungsunfähigkeit des Gewerbeinhabers trotz seiner geringen Eigenmittel durch Konkurse Dritter verursacht werden, ist nicht geeignet, die Annahme der belangten Behörde in Zweifel zu setzen, dass der Konkurs des Gewerbeinhabers nicht durch den Konkurs eines Dritten verursacht worden ist, da eine derartige "Ausschlussmöglichkeit" jedenfalls nicht dem erforderlichen normativen "Verursachungszusammenhang" entspricht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989040016.X03

Im RIS seit

06.03.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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