RS Vwgh 1989/6/27 88/14/0133

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Veröffentlicht am 27.06.1989
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §24;
EStG 1972 §37 Abs2 Z2;

Rechtssatz

Zweck der Regelungen des § 24 iZm § 37 EStG über Veräußerungsgewinne ist es, die im Rahmen einer Betriebsveräußerung oder Betriebsaufgabe massiert anfallenden außerordentlichen Gewinne zu begünstigen. Nicht geht es jedoch um eine Begünstigung solcher Geschäftsfälle, die zur normalen Geschäftstätigkeit des StPfl zählen, mögen sie auch im engen zeitlichen Zusammenhang mit einer Betriebsaufgabe stehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988140133.X01

Im RIS seit

27.06.1989

Zuletzt aktualisiert am

12.03.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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