RS Vwgh 1989/6/27 89/04/0002

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Veröffentlicht am 27.06.1989
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §368 Z4;
VStG §44a lita;

Rechtssatz

Bei einer Verwaltungsübertretung nach § 368 Z 4 GewO ist es im Sinne des § 44 a lit a VStG erforderlich anzuführen, in Ansehung welcher - konkreten - gewerblichen Tätigkeit von der Annahme des Vorliegens des Tatbestandsmerkmales einer Betriebsstätte auszugehen ist (hier: Der Ausdruck "Fitness-Center" reicht nicht aus).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989040002.X06

Im RIS seit

06.03.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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