RS Vwgh 1989/6/27 86/07/0068

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Veröffentlicht am 27.06.1989
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10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §28 Abs1 Z4;
VwGG §41 Abs1;
VwGG §42 Abs1;

Rechtssatz

Der VwGH hat über einen Beschwerdepunkt, der nicht auch im Berufungsverfahren geltend gemacht wurde, nicht abzusprechen.

Schlagworte

Sachverhalt Neuerungsverbot Allgemein (siehe auch Angenommener Sachverhalt)Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH AllgemeinBeschwerdepunkt Beschwerdebegehren Erklärung und Umfang der Anfechtung Anfechtungserklärung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1986070068.X02

Im RIS seit

06.03.2006

Zuletzt aktualisiert am

03.08.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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