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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
BAG 1969 §32 Abs1;Rechtssatz
Tatbestandselement der Verwaltungsübertretungen nach § 32 Abs 1 BAG ist das Befugtsein, einen Lehrling im Sinne dieses Bundesgesetzes auszubilden. Die Verwirklichung dieses Tatbestandselementes ist nach § 44 a lit a VStG im Spruch des Straferkenntnisses zum Ausdruck zu bringen.
Schlagworte
Mängel im Spruch Fehlen von wesentlichen TatbestandsmerkmalenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989040077.X01Im RIS seit
07.03.2007Zuletzt aktualisiert am
15.12.2010