RS Vwgh 1989/6/27 88/14/0131

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Veröffentlicht am 27.06.1989
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §27;
KStG 1966 §8 Abs1;

Beachte

Besprechung in:ÖStZ 1990, 67;

Rechtssatz

Die für die Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung erforderliche Absicht der Vorteilsgewährung an den Gesellschafter kann auch aus (objektiven) Sachverhaltselementen erschlossen werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988140131.X04

Im RIS seit

27.06.1989

Zuletzt aktualisiert am

26.04.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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