Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §27;Beachte
Besprechung in:ÖStZ 1990, 67;Rechtssatz
Die für die Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung erforderliche Absicht der Vorteilsgewährung an den Gesellschafter kann auch aus (objektiven) Sachverhaltselementen erschlossen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988140131.X04Im RIS seit
27.06.1989Zuletzt aktualisiert am
26.04.2012