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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1973 §367 Z26;Rechtssatz
Ausführungen, dass die bel Behörde keine Feststellungen hinsichtlich der wesentlichen Frage getroffen hat, auf Grund welches Bescheides die vom Besch ausgeübte gewerbliche Tätigkeit entfaltet worden ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988040187.X01Im RIS seit
16.10.2006