RS Vwgh 1989/6/27 88/04/0187

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Veröffentlicht am 27.06.1989
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §367 Z26;

Rechtssatz

Ausführungen, dass die bel Behörde keine Feststellungen hinsichtlich der wesentlichen Frage getroffen hat, auf Grund welches Bescheides die vom Besch ausgeübte gewerbliche Tätigkeit entfaltet worden ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988040187.X01

Im RIS seit

16.10.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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