RS Vwgh 1989/6/27 89/14/0117

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Veröffentlicht am 27.06.1989
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §115 Abs2;
BAO §161;
BAO §183 Abs4;

Rechtssatz

Das Parteiengehör ist nur zu Tatfragen (Sachverhaltsfragen) und nicht auch zu Rechtsfragen zu gewähren.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989140117.X04

Im RIS seit

27.06.1989
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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