RS Vwgh 1989/6/27 86/14/0070

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Veröffentlicht am 27.06.1989
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §11;
EStG 1972 §4 Abs2;
EStG 1972 §9;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1990/6;

Rechtssatz

Die "Umwandlung" einer Rücklage für nichtentnommenen Gewinn in eine Investitionsrücklage stellt auf jeden Fall eine Bilanzänderung dar. Sie kann nicht als Inanspruchnahme einer "anderen" Investitionsbegünstigung angesehen werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1986140070.X02

Im RIS seit

27.06.1989
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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