Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §11;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1990/6;Rechtssatz
Die "Umwandlung" einer Rücklage für nichtentnommenen Gewinn in eine Investitionsrücklage stellt auf jeden Fall eine Bilanzänderung dar. Sie kann nicht als Inanspruchnahme einer "anderen" Investitionsbegünstigung angesehen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1986140070.X02Im RIS seit
27.06.1989