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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §59 Abs1;Rechtssatz
Hat die Unterbehörde in einer Angelegenheit, die eine Trennung nach mehreren Punkten zulässt, fristgerecht nur über einzelne Punkte abgesprochen, so kann durch Devolutionsantrag der Zuständigkeitsübergang hinsichtlich der unerledigt gebliebenen Punkte bewirkt werden (Hinweis auf Ringhofer, Verwaltungsverfahrensgesetze I 772).
Schlagworte
Trennbarkeit gesonderter Abspruch Verschulden der Behörde §73 Abs2 letzter Satz AVGEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989080109.X01Im RIS seit
05.06.2007