RS Vwgh 1989/6/27 89/08/0109

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Veröffentlicht am 27.06.1989
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §59 Abs1;
AVG §73 Abs2;

Rechtssatz

Hat die Unterbehörde in einer Angelegenheit, die eine Trennung nach mehreren Punkten zulässt, fristgerecht nur über einzelne Punkte abgesprochen, so kann durch Devolutionsantrag der Zuständigkeitsübergang hinsichtlich der unerledigt gebliebenen Punkte bewirkt werden (Hinweis auf Ringhofer, Verwaltungsverfahrensgesetze I 772).

Schlagworte

Trennbarkeit gesonderter Abspruch Verschulden der Behörde §73 Abs2 letzter Satz AVG

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989080109.X01

Im RIS seit

05.06.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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