RS Vwgh 1989/6/27 87/04/0095

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.06.1989
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §77 impl;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0137/71 E 20. Oktober 1976 RS 2

Stammrechtssatz

Durch Auflagen kann das Vorhaben (das Genehmigungsansuchen) soweit modifiziert werden, als dies unter den für die Genehmigung maßgebenden Gesichtspunkten erforderlich ist; doch darf dadurch das Vorhaben (das Genehmigungsansuchen) nicht in seinem Wesen verändert werden. Die Frage, ob die zuletzt bezeichnete Einschränkung gewahrt bleibt, betrifft nur die Rechtssphäre des Genehmigungswerbers.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1987040095.X02

Im RIS seit

07.02.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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