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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1973 §77 impl;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0137/71 E 20. Oktober 1976 RS 2Stammrechtssatz
Durch Auflagen kann das Vorhaben (das Genehmigungsansuchen) soweit modifiziert werden, als dies unter den für die Genehmigung maßgebenden Gesichtspunkten erforderlich ist; doch darf dadurch das Vorhaben (das Genehmigungsansuchen) nicht in seinem Wesen verändert werden. Die Frage, ob die zuletzt bezeichnete Einschränkung gewahrt bleibt, betrifft nur die Rechtssphäre des Genehmigungswerbers.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1987040095.X02Im RIS seit
07.02.2006