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L57507 Camping Mobilheim TirolNorm
BauRallg;Rechtssatz
§ 25 Abs 3 iVm § 5 Abs 4 tir CampingplatzG stellt eine Regelung zur Ordnung der Errichtung, des Betriebes und des Zustandes von Campingplätzen dar und fällt als solche nicht unter den Tatbestand "örtliche Baupolizei" iSd Art 118 Abs 3 Z 9 B-VG. Es handelt sich vielmehr um eine Rechtsmaterie, die nicht die verfassungsrechtlichen Merkmale des eigenen Wirkungsbereiches der Gd trägt.
Schlagworte
Behörden eigener Wirkungsbereich der Gemeinde örtliche Baupolizei und örtliche Raumplanung B-VG Art15 Abs5 BauRallg2/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988040319.X02Im RIS seit
18.10.2006Zuletzt aktualisiert am
22.12.2010