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60/01 ArbeitsvertragsrechtNorm
AngG §15;Rechtssatz
Die Ansprüche auf fortlaufendes Gehalt (§ 15 AngG) und auf Sonderzahlungen wie Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration usw. sind nicht als ein (einheitlicher) Entgeltanspruch anzusehen, der gemeinsam dem Grenzbetrag gegenüberzustellen wäre.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988110201.X01Im RIS seit
09.02.2007