RS Vwgh 1989/6/27 84/08/0161

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Veröffentlicht am 27.06.1989
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Index

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §35 Abs1;
ASVG §4 Abs2;
ASVG §49 Abs1;

Rechtssatz

Der Umstand, von wem das Entgelt geleistet wird, ist schon im Hinblick auf § 49 Abs 1 ASVG kein taugliches Kriterium für die Dienstgeberqualität, weil sich aus dieser Bestimmung klar ergibt, dass das Entgelt auch von einem Dritten geleistet werden kann. Maßgeblich ist vielmehr, von wem der Arbeitnehmer in wirtschaftlicher und persönlicher Hinsicht abhängig ist.

Schlagworte

Entgelt Begriff Dienstverhältnis

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1984080161.X02

Im RIS seit

21.06.2005

Zuletzt aktualisiert am

15.09.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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