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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §35 Abs1;Rechtssatz
Der Umstand, von wem das Entgelt geleistet wird, ist schon im Hinblick auf § 49 Abs 1 ASVG kein taugliches Kriterium für die Dienstgeberqualität, weil sich aus dieser Bestimmung klar ergibt, dass das Entgelt auch von einem Dritten geleistet werden kann. Maßgeblich ist vielmehr, von wem der Arbeitnehmer in wirtschaftlicher und persönlicher Hinsicht abhängig ist.
Schlagworte
Entgelt Begriff DienstverhältnisEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1984080161.X02Im RIS seit
21.06.2005Zuletzt aktualisiert am
15.09.2010