RS Vwgh 1989/6/27 89/14/0007

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Veröffentlicht am 27.06.1989
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §299;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1990, 28;

Rechtssatz

Ein Aufhebungsbescheid nach § 299 BAO kann nicht in der Weise angefochten werden, daß die nachfolgenden Ersatzbescheide bekämpft werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989140007.X01

Im RIS seit

27.06.1989
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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