RS Vwgh 1989/6/27 88/14/0126

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Veröffentlicht am 27.06.1989
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §4 Abs1;
EStG 1972 §5;
EStG 1972 §6 Z2;

Beachte

Besprechung in:ÖStZB 1990, 38;

Rechtssatz

Sind langfristige Darlehensforderungen am Bilanzstichtag zur Gänze durch niedrig verzinsliche kurzfristige Einlagen gedeckt, so kommt eine Teilwertabschreibung der zum Bilanzstichtag aushaftenden Forderungen nicht in Betracht. Eine künftig mögliche Unterdeckung der langfristigen Forderungen durch die kurzfristigen Einlagen schlägt nicht auf den Bilanzstichtag zurück.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988140126.X08

Im RIS seit

27.06.1989

Zuletzt aktualisiert am

11.09.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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