RS Vwgh 1989/6/27 85/07/0292

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Veröffentlicht am 27.06.1989
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Index

L66503 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke
Flurbereinigung Niederösterreich
40/01 Verwaltungsverfahren
80/06 Bodenreform

Norm

AVG §66 Abs4;
AVG §68 Abs1;
FlVfGG §8 Abs2;
FlVfLG NÖ 1975 §115 Abs3;

Rechtssatz

Ist die Frage, ob eine Partei gem § 115 Abs 3 NÖ FlVfLG von den Kosten des Zusammenlegungsverfahrens ganz oder teilweise zu befreien sei, rechtskräftig entschieden worden, so ist die Zurückweisung eines die Kostenbefreiung betreffenden Antrages wegen entschiedener Sache nur dann nicht gerechtfertigt, wenn in den für die Entscheidung maßgebenden Umständen eine Änderung eingetreten ist.

Schlagworte

Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG)Zurückweisung wegen entschiedener Sache

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1985070292.X02

Im RIS seit

14.09.2005

Zuletzt aktualisiert am

03.08.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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