Index
L66503 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
AVG §66 Abs4;Rechtssatz
Ist die Frage, ob eine Partei gem § 115 Abs 3 NÖ FlVfLG von den Kosten des Zusammenlegungsverfahrens ganz oder teilweise zu befreien sei, rechtskräftig entschieden worden, so ist die Zurückweisung eines die Kostenbefreiung betreffenden Antrages wegen entschiedener Sache nur dann nicht gerechtfertigt, wenn in den für die Entscheidung maßgebenden Umständen eine Änderung eingetreten ist.
Schlagworte
Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG)Zurückweisung wegen entschiedener SacheEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1985070292.X02Im RIS seit
14.09.2005Zuletzt aktualisiert am
03.08.2015