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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
Da der maßgebende Sachverhalt nach dem Tatbild des § 5 Abs 1 erster Satz StVO lediglich den Zustand des Lenkers zur Zeit des Lenkens des Fahrzeuges, nicht aber auch zusätzlich noch die Frage zum Gegenstand hat, ob der betreffende Zustand Unfallsursache war, sind in einem Lokalaugenschein und in der Beiziehung eines kfztechnischen Sachverständigen keine geeigneten Beweismittel zur Entkräftung des Verdachtes einer Übertretung des § 5 Abs 1 StVO zu erblicken.
Schlagworte
Beweismittel Sachverständigengutachten Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Sachverständiger Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Augenschein Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Sachverständigenbeweis Tatbild Verfahrensrecht BeweismittelEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988030165.X01Im RIS seit
03.10.2006