RS Vwgh 1989/6/28 88/03/0077

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Veröffentlicht am 28.06.1989
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung
50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

AVG §45 Abs2;
GelVerkG §3 Abs1;
GewO 1973 §1 Abs2;
GewO 1973 §366 Abs1 Z2;

Rechtssatz

Bei regelmäßigen Beförderungen von Personen auf einer Strecke von ca. 4 km würde die Annahme, dass diese Beförderungen ausschließlich aus Hilfsbereitschaft und Entgegenkommen ohne dahinterstehende Absicht getätigt werden, jeder Lebenserfahrung widersprechen.

Schlagworte

Beweiswürdigung Sachverhalt angenommener geklärterBeweismittel Beschuldigtenverantwortung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988030077.X04

Im RIS seit

22.09.2006

Zuletzt aktualisiert am

17.12.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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