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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Bei regelmäßigen Beförderungen von Personen auf einer Strecke von ca. 4 km würde die Annahme, dass diese Beförderungen ausschließlich aus Hilfsbereitschaft und Entgegenkommen ohne dahinterstehende Absicht getätigt werden, jeder Lebenserfahrung widersprechen.
Schlagworte
Beweiswürdigung Sachverhalt angenommener geklärterBeweismittel BeschuldigtenverantwortungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988030077.X04Im RIS seit
22.09.2006Zuletzt aktualisiert am
17.12.2010