RS Vwgh 1989/6/28 88/03/0165

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Veröffentlicht am 28.06.1989
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
AVG §58 Abs1;

Rechtssatz

Enthält die im Akt der Beh erledigende Urschrift des angefochtenen Bescheides das Datum "4.07.1988", so belastet der Übertragungsfehler in der dem BF zugekommenen Bescheidausfertigung ("4.Juli 1977") den Bescheid weder mit Nichtigkeit noch mit einer vom VwGH im Rahmen des Beschwerdepunktes wahrzunehmenden Rechtswidrigkeit (Hinweis E VS 15.12.1977, 0934/73, VwSlg 9458 A/1977)

Schlagworte

Bescheidcharakter Bescheidbegriff Inhaltliche Erfordernisse Einhaltung der Formvorschriften Maßgebender Bescheidinhalt Fassung die der Partei zugekommen ist

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988030165.X03

Im RIS seit

03.10.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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