RS Vwgh 1989/6/28 88/02/0043

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Veröffentlicht am 28.06.1989
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §5 Abs2;
StVO 1960 §99 Abs1 litb;
VStG §44a lita;
VStG §44a Z1 impl;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/03/0136 E 4. Mai 1988 RS 1

Stammrechtssatz

Die Spruchfassung "Sie haben ... in einem vermutlich durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt" entsprich dem in § 5 Abs 2 (iVm § 99 Abs 1 lit b) StVO enthaltenen, auf die Lenker und die ihnen dort gleichgestellten Personen abgestellten Tatbestandselemente, "wenn vermutet werden kann, dass sich diese Personen in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand befinden".

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988020043.X04

Im RIS seit

08.09.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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