RS Vwgh 1989/6/28 88/02/0217

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Veröffentlicht am 28.06.1989
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §64 Abs1;
StVO 1960 §20 Abs2;
VStG §44a lita;
VStG §44a Z1 impl;

Rechtssatz

Ausführungen zur ausreichenden Umschreibung des Tatortes durch ein 4 km langes (Freiland-)Straßenstück, auf dem der Besch Übertretungen nach § 20 Abs 2 StVO und § 64 Abs 1 KFG begangen hat, was durch Nachfahren über eine längere Strecke festgestellt wurde.

Schlagworte

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatort Überschreiten der Geschwindigkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988020217.X01

Im RIS seit

15.09.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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