RS Vwgh 1989/6/28 89/02/0022

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Veröffentlicht am 28.06.1989
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

AtemalkoholmeßgeräteV §1;
AtemalkoholmeßgeräteV §3;
AVG §45 Abs2;
StVO 1960 §5 Abs2a litb;

Rechtssatz

Gendarmeriebeamten, welche für Untersuchungen mit Alkomaten besonders geschult sind, wobei sich die Schulung gemäß § 3 der V über Atemalkoholmessgeräte auch auf die Wirkungsweise, Handhabung und die zweckmäßige Anwendung der Geräte zu erstrecken hatte, muss die einwandfreie Beurteilung der Frage, wieso kein brauchbares Ergebnis zustandegekommen ist, zugemutet werden.

Schlagworte

Beweismittel Zeugenbeweis Zeugenaussagen von Amtspersonen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989020022.X06

Im RIS seit

20.12.2006

Zuletzt aktualisiert am

06.10.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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