RS Vwgh 1989/6/28 88/02/0043

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Veröffentlicht am 28.06.1989
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §5 Abs1;
StVO 1960 §5 Abs2;

Rechtssatz

Eine Vermutung der Alkoholbeeinträchtigung iSd § 5 Abs 2 StVO besteht schon dann, wenn beim Fahrzeuglenker Alkoholisierungsmerkmale wahrgenommen werden können (Hinweis auf E 25.11.1988, 88/18/0352). Das Vorhandensein eines Alkoholgeruches aus dem Mund, ein schwankender Gang (Hinweis E 23.9.1988, 88/02/0062) und eine lallende Aussprache (Hinweis E 22.3.1989, 88/18/0360) rechtfertigten bereits die Vermutung einer Alkoholisierung.

Schlagworte

Alkotest Voraussetzung Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Alkoholisierungssymptome

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988020043.X06

Im RIS seit

08.09.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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