RS Vwgh 1989/6/28 88/16/0081

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.06.1989
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27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren

Norm

GGG 1984 §10 Z2;

Rechtssatz

Die Errichtung einer Badeanstalt oder eines Campingplatzes fällt nicht in den öff-rechtlichen Wirkungskreis einer Gemeinde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988160081.X02

Im RIS seit

24.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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