RS Vwgh 1989/6/28 89/16/0105

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Veröffentlicht am 28.06.1989
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §46 Abs1;

Rechtssatz

Nach stRsp des VwGH ist das Vorliegen von Wiedereinsetzungsgründen nur in jenem Rahmen zu untersuchen, der durch die Behauptungen des Wiedereinsetzungswerbers gesteckt ist (Hinweis B 12.4.1984, 84/16/0073).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989160105.X01

Im RIS seit

08.10.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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