RS Vwgh 1989/6/28 89/16/0051

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.06.1989
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
35/02 Zollgesetz

Norm

FinStrG §35 Abs1;
ZollG 1955 §172 Abs12;

Rechtssatz

Für eine Person, die den "Grünkanal" durchschritten hat und die sich bereits in der Abholhalle eines Flughafens befindet, ist keine weitere Zollbehandlung vorgesehen und die Abfertigung daher beendet. Ein hiebei begangener Schmuggel ist daher in diesem Zeitpunkt (gleichfalls) vollendet.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989160051.X02

Im RIS seit

28.06.1989

Zuletzt aktualisiert am

23.03.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten