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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
FinStrG §35 Abs1;Rechtssatz
Für eine Person, die den "Grünkanal" durchschritten hat und die sich bereits in der Abholhalle eines Flughafens befindet, ist keine weitere Zollbehandlung vorgesehen und die Abfertigung daher beendet. Ein hiebei begangener Schmuggel ist daher in diesem Zeitpunkt (gleichfalls) vollendet.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989160051.X02Im RIS seit
28.06.1989Zuletzt aktualisiert am
23.03.2012