RS Vwgh 1989/6/28 88/02/0215

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Veröffentlicht am 28.06.1989
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Index

StVO
40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §4 Abs1 lita
StVO 1960 §4 Abs5
VStG §44a lita
VStG §44a Z1 implizit

Rechtssatz

Es genügt, das wesentliche Tatbestandselement des ursächlichen Zusammenhanges mit erfolgten Beschädigungen im Spruch zu nennen, ohne an dieser Stelle nähere Umstände über den Unfallhergang auszuführen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988020215.X04

Im RIS seit

13.06.2022

Zuletzt aktualisiert am

17.08.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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