RS Vwgh 1989/6/28 88/02/0217

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Veröffentlicht am 28.06.1989
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §64 Abs1;
VStG §44a lita;
VStG §44a Z1 impl;

Rechtssatz

In Ansehung einer Übertretung des § 64 Abs 1 KFG genügt in jedem Fall die Angabe eines bestimmten Straßenzuges bzw. bestimmter Straßenzüge, da es ausgeschlossen ist, dass dieses Delikt bei einem Lenkvorgang nur teilweise begangen wird.

Schlagworte

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatort

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988020217.X02

Im RIS seit

15.09.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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