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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
KFG 1967 §64 Abs1;Rechtssatz
In Ansehung einer Übertretung des § 64 Abs 1 KFG genügt in jedem Fall die Angabe eines bestimmten Straßenzuges bzw. bestimmter Straßenzüge, da es ausgeschlossen ist, dass dieses Delikt bei einem Lenkvorgang nur teilweise begangen wird.
Schlagworte
"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff TatortEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988020217.X02Im RIS seit
15.09.2006