RS Vwgh 1989/6/28 88/02/0222

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Veröffentlicht am 28.06.1989
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Index

Verwaltungsverfahren - VStG
40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §4 Abs5
VStG §44a lita
VStG §44a Z1 implizit
VStG §5 Abs1

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/02/0146 E 16. Dezember 1987 RS 1

Stammrechtssatz

Zur Verwirklichung einer Verwaltungsübertretung gem § 4 Abs 5 StVO reicht die Schuldform der Fahrlässigkeit aus. Es bedarf daher keiner Feststellung im Spruch, ob dem Beschuldigten Vorsatz oder Fahrlässigkeit zur Last fällt.

Schlagworte

Andere Einzelfragen in besonderen Rechtsgebieten Straßenpolizei Kraftfahrwesen "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988020222.X02

Im RIS seit

23.11.2020

Zuletzt aktualisiert am

23.11.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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