RS Vwgh 1989/6/28 88/02/0193

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Veröffentlicht am 28.06.1989
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §5 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/18/0112 E 22. Jänner 1988 RS 3

Stammrechtssatz

Von einem geprüften Kraftfahrzeuglenker ist anzunehmen, dass er über die Gefährlichkeit des Alkoholkonsums im Zusammenhang mit dem Lenken von Kraftfahrzeugen Bescheid weiß.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988020193.X02

Im RIS seit

13.09.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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