RS Vwgh 1989/6/28 88/09/0166

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Veröffentlicht am 28.06.1989
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §45 Abs1 Z1;

Rechtssatz

Die Anwendung des § 45 Abs 1 Z 1 VwGG setzt voraus, dass die gerichtlich strafbare Handlung oder Erschleichungshandlung im Zuge des Verfahrens vor dem VwGH und nicht etwa im Zuge des verwaltungsbehördlichen Verfahrens gesetzt wurde (Hinweis auf E 19.10.1951, 0170/51).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988090166.X01

Im RIS seit

12.12.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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