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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §46 Abs1;Rechtssatz
Ausführungen zur Frage des Vorliegens eines minderen Grades des Versehens, wenn die ansonsten als sehr zuverlässig geltende Kanzleileiterin des Rechtsfreundes des Bf entgegen der Anweisung dieses Rechtsvertreters die Beschwerde versehentlich nicht bei der Post aufgibt, wodurch die Beschwerdefrist versäumt wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988160122.X02Im RIS seit
09.08.2006Zuletzt aktualisiert am
24.04.2009