RS Vwgh 1989/6/28 88/16/0122

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Veröffentlicht am 28.06.1989
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §46 Abs1;

Rechtssatz

Ausführungen zur Frage des Vorliegens eines minderen Grades des Versehens, wenn die ansonsten als sehr zuverlässig geltende Kanzleileiterin des Rechtsfreundes des Bf entgegen der Anweisung dieses Rechtsvertreters die Beschwerde versehentlich nicht bei der Post aufgibt, wodurch die Beschwerdefrist versäumt wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988160122.X02

Im RIS seit

09.08.2006

Zuletzt aktualisiert am

24.04.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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