Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs1;Rechtssatz
Ein Erfahrungssatz, wonach das Erinnerungsvermögen verschiedener Zeugen über denselben Vorfall von gleicher Dauer und Stärke sein müsse, existiert nicht.
Schlagworte
Beweismittel Zeugenbeweis Zeugenaussagen von AmtspersonenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988020182.X01Im RIS seit
13.09.2006