RS Vwgh 1989/6/28 88/02/0182

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Veröffentlicht am 28.06.1989
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs1;
AVG §45 Abs2;
AVG §48;

Rechtssatz

Ein Erfahrungssatz, wonach das Erinnerungsvermögen verschiedener Zeugen über denselben Vorfall von gleicher Dauer und Stärke sein müsse, existiert nicht.

Schlagworte

Beweismittel Zeugenbeweis Zeugenaussagen von Amtspersonen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988020182.X01

Im RIS seit

13.09.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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