Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 87/03/0093 E 23. September 1987 RS 1Stammrechtssatz
Nachfahren mit einem Dienstfahrzeug stellt grundsätzlich ein taugliches und zulässiges Beweismittel zur Feststellung der Geschwindigkeitsüberschreitung dar, wobei es ohne Bedeutung ist, dass der Tachometer nicht geeicht ist, insbes wenn es sich um eine beträchtliche Überschreitung handelt bzw mögliche Tachometerabweichungen zugunsten des Besch berücksichtigt werden. (Hinweis auf E vom 21.10.1984, 84/02/0244 und 17.5.1976, 2151/75 und 3.7.1986, 86/02/0049)
Schlagworte
Grundsatz der UnbeschränktheitBeweiswürdigung Wertung der BeweismittelBeweiswürdigung Sachverhalt angenommener geklärterEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989020047.X04Im RIS seit
16.01.2007Zuletzt aktualisiert am
09.11.2011