RS Vwgh 1989/6/29 88/09/0126

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Veröffentlicht am 29.06.1989
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §44;

Beachte

Siehe:86/09/0194 E 22. Oktober 1987 85/09/0153 E 25. August 1987 VwSlg 12515 A/1987

Rechtssatz

Im Stadium des Verhandlungsbeschlusses erübrigt sich eine über die Anschuldigung hinausgehende Behandlung der Schuldfrage, weil damit der Beurteilung im folgenden Disziplinarverfahren vorgegriffen wurde und es nicht Aufgabe des Verhandlungsbeschlusses, sondern des nachfolgenden Disziplinarverfahrens ist, die Rechts- bzw. Schuldfrage zu klären.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988090126.X03

Im RIS seit

11.12.2006

Zuletzt aktualisiert am

13.08.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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