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21/03 GesmbH-RechtNorm
AVG §10 Abs1;Rechtssatz
Die Kenntnis eines Kollektivvertreters (Geschäftsführer einer GmbH) von der Invalideneigenschaft des anderen Geschäftsführers ist der GmbH zuzurechnen. Das Wissen oder Wissen-Können eines Kollektivvertreters ist dem Machtgeber wie das eines Einzelvertreters anzurechnen (Hinweis auf OGH 1.7.1970, 7 Ob 117/70 = EvBl 7/1973, und Reich-Rohrwig, Das österr. GmbH-Recht, 112 ff).
Schlagworte
Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang Vertretungsbefugter ZurechnungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1987090264.X01Im RIS seit
07.04.2006