RS Vwgh 1989/6/29 87/09/0264

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Veröffentlicht am 29.06.1989
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Index

21/03 GesmbH-Recht
40/01 Verwaltungsverfahren
68/01 Behinderteneinstellung

Norm

AVG §10 Abs1;
AVG §10 Abs2;
BEinstG §8 Abs2;
GmbHG §18 Abs2;

Rechtssatz

Die Kenntnis eines Kollektivvertreters (Geschäftsführer einer GmbH) von der Invalideneigenschaft des anderen Geschäftsführers ist der GmbH zuzurechnen. Das Wissen oder Wissen-Können eines Kollektivvertreters ist dem Machtgeber wie das eines Einzelvertreters anzurechnen (Hinweis auf OGH 1.7.1970, 7 Ob 117/70 = EvBl 7/1973, und Reich-Rohrwig, Das österr. GmbH-Recht, 112 ff).

Schlagworte

Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang Vertretungsbefugter Zurechnung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1987090264.X01

Im RIS seit

07.04.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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