RS Vwgh 1989/7/4 88/11/0210

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Veröffentlicht am 04.07.1989
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KDV 1967 §34 Abs1 litc;

Rechtssatz

Es bedarf der Feststellung einer Erkrankung gem § 34 Abs 1 lit c KDV. Der bloße mehr oder minder begründete Verdacht einer solchen Erkrankung genügt nicht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988110210.X01

Im RIS seit

09.02.2007

Zuletzt aktualisiert am

18.06.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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