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L80002 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan KärntenNorm
AVG §38;Rechtssatz
Im Hinblick auf das E des VfGH vom 1.10.1988, B 684/87, bestehen keine Bedenken gegen die Sonderregelungen für Großmärkte, dies auch nicht unter dem Gesichtspunkt der Gewerbefreiheit und des Fehlens der Entscheidung eines "tribunals".
Schlagworte
Planung Widmung BauRallg3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989050002.X02Im RIS seit
27.03.2007