RS Vwgh 1989/7/4 87/08/0042

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Veröffentlicht am 04.07.1989
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Index

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §35 Abs1;

Rechtssatz

Nach § 35 Abs 1 ASVG ist für die Qualifikation einer Person als Dienstgeber iSd ASVG nur maßgeblich, dass für ihre Rechnung der Betrieb (die Verwaltung, die Hauswirtschaft, die Tätigkeit) geführt wird, in dem der Dienstnehmer in einem Beschäftigungsverhältnis steht, nicht aber, ob die Tätigkeit "bloß im Hinblick auf bzw. iZm einer anderen Tätigkeit im Wirtschaftsverkehr denkbar ist, d.h. eine Hilfstätigkeit, welche bloß der Verrichtung der Haupttätigkeit dient", darstellt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1987080042.X03

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

04.11.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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