Index
66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §35 Abs1;Rechtssatz
Nach § 35 Abs 1 ASVG ist für die Qualifikation einer Person als Dienstgeber iSd ASVG nur maßgeblich, dass für ihre Rechnung der Betrieb (die Verwaltung, die Hauswirtschaft, die Tätigkeit) geführt wird, in dem der Dienstnehmer in einem Beschäftigungsverhältnis steht, nicht aber, ob die Tätigkeit "bloß im Hinblick auf bzw. iZm einer anderen Tätigkeit im Wirtschaftsverkehr denkbar ist, d.h. eine Hilfstätigkeit, welche bloß der Verrichtung der Haupttätigkeit dient", darstellt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1987080042.X03Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
04.11.2011