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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
ASVG §311 Abs5;Rechtssatz
Verfassungsrechtliche Bedenken sind aus Anlass dieses Beschwerdefalles gegen die Regelung des § 311 Abs 5 dritter Satz ASVG nicht entstanden, zumal die Regelung des § 311 Abs 5 ASVG über die Überweisungsbeträge überhaupt eine pauschalierende Lösung im Dienste eines wirtschaftlichen Ausgleiches bei Tragung der Pensionslast für Zeiten eines pensionsversicherungsfreien Dienstverhältnisses ist (vgl. § 311 Abs 5 erster Satz ASVG, der auf 7 vH des Entgeltes des letzten Monates, sofern nicht die Monatshöchstbeitragsgrundlage niedriger ist, abstellt) und nicht die Überweisung konkret geleisteter Pensionsbeiträge (etwa der durch die verschiedenen Dienstrechtsgesetzgeber möglicher und zulässigerweise verschieden geregelten besonderen Pensionsbeiträge) vorsieht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1984080032.X02Im RIS seit
15.11.2004