RS Vwgh 1989/7/4 88/07/0135

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Veröffentlicht am 04.07.1989
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Wasserrecht
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §12 Abs1
WRG 1959 §5 Abs2

Rechtssatz

Bei der für die Beurteilung möglicher Beeinträchtigungen (hier: von Wasserkraftnutzungen durch Grundwasserentnahmen zu Beregnungszwecken) in Anschlag zu bringenden Wasserführung der Oberflächengewässer ist von dem auf Grund des natürlichen Wasserdargebotes zu erwartenden Durchfluss und nicht von den durch menschliche Eingriffe auf das Abflussgeschehen (z. B. kurzfristige Auffüllung von Stauräumen) bewirkten Durchflussschwankungen auszugehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988070135.X08

Im RIS seit

09.03.2021

Zuletzt aktualisiert am

09.03.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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