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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §5 Abs1;Rechtssatz
Bei einer Bestellung zum verantwortlichen Beauftragten iSd § 9 Abs 2 letzter Satz VStG für bestimmte räumlich abgegrenzte Bereiche des Unternehmens ist es nicht erforderlich, jede einzelne Anordnungsbefugnis anzuführen; wenn, wie im vorliegenden Fall, sogar noch ausgeführt ist, dass der verantwortliche Beauftragte ermächtigt ist, die zur Einhaltung der Arbeitnehmerschutzbestimmungen erforderlichen Anordnungen zu treffen, ist damit auch die erforderliche Überwachung der getroffenen Anordnungen umfasst.
Schlagworte
Andere Einzelfragen in besonderen Rechtsgebieten Arbeitsrecht ArbeiterschutzEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988080212.X01Im RIS seit
04.07.1989