RS Vwgh 1989/7/4 88/08/0290

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Veröffentlicht am 04.07.1989
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §13 Abs3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 81/03/0065 E 9. September 1981 VwSlg 10523 A/1981 RS 1

Stammrechtssatz

Einschreiter ist, wer das Anbringen bei der Behörde stellt, sei es für sich oder für einen anderen, wer also der Behörde gegenüber tätig wird.

Schlagworte

Verbesserungsauftrag Bejahung Einschreiter

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988080290.X02

Im RIS seit

04.12.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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