RS Vwgh 1989/7/4 89/08/0064

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.07.1989
beobachten
merken

Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein

Norm

KJBG 1948 §30;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 81/11/0089 E 6. Juli 1982 VwSlg 10793 A/1982 RS 1

Stammrechtssatz

Ein "Wiederholungsfall" iS des § 30 (KJBG) liegt auch dann vor, wenn nach einer einmal erfolgten Zuwiderhandlung gegen eine Bestimmung des KJBG oder eine auf Grund dieses Bundesgesetzes erlassene Verordnung gegen eine andere Bestimmung des KJBG (eine der genannten Verordnungen) verstoßen wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989080064.X01

Im RIS seit

04.07.1989
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten