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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
KJBG 1948 §30;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 81/11/0089 E 6. Juli 1982 VwSlg 10793 A/1982 RS 1Stammrechtssatz
Ein "Wiederholungsfall" iS des § 30 (KJBG) liegt auch dann vor, wenn nach einer einmal erfolgten Zuwiderhandlung gegen eine Bestimmung des KJBG oder eine auf Grund dieses Bundesgesetzes erlassene Verordnung gegen eine andere Bestimmung des KJBG (eine der genannten Verordnungen) verstoßen wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989080064.X01Im RIS seit
04.07.1989