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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §19;Rechtssatz
Bei der Strafbemessung ist das Wohlverhalten des Bf nach Verwirklichung des Straftatbestandes im Allgemeinen nicht zu berücksichtigen.
Schlagworte
Erschwerende und mildernde Umstände AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989080064.X02Im RIS seit
04.07.1989