RS Vwgh 1989/7/5 89/11/0002

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Veröffentlicht am 05.07.1989
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

AVG §38;
KFG 1967 §66 Abs2;

Rechtssatz

Ausführungen zur Aussetzung eines Verfahrens betreffend Entziehung der Lenkerberechtigung durch die Berufungsbehörde bis zum Abschluss eines Verfahrens über eine weitere Vorfrage, nachdem die Erstbehörde das Entziehungsverfahren zunächst nur über eine Vorfrage ausgesetzt hatte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989110002.X02

Im RIS seit

26.06.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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