Index
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §833;Rechtssatz
Die Zustimmungserklärung zur Errichtung von Plakatwänden entlang einer Liegenschaft bzw. an der Front eines Abbruchhauses fällt nicht unter den Begriff der ordentlichen Verwaltung iSd § 833 ABGB und gehört daher auch nicht zur "Hausverwaltung".
Schlagworte
Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang HausverwalterEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1987060054.X03Im RIS seit
13.03.2006Zuletzt aktualisiert am
14.08.2015