RS Vwgh 1989/7/6 87/06/0054

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Veröffentlicht am 06.07.1989
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

ABGB §833;
AVG §10 Abs2;

Rechtssatz

Die Zustimmungserklärung zur Errichtung von Plakatwänden entlang einer Liegenschaft bzw. an der Front eines Abbruchhauses fällt nicht unter den Begriff der ordentlichen Verwaltung iSd § 833 ABGB und gehört daher auch nicht zur "Hausverwaltung".

Schlagworte

Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang Hausverwalter

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1987060054.X03

Im RIS seit

13.03.2006

Zuletzt aktualisiert am

14.08.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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